# Gesetz vom 20. Oktober 1998, mit dem das Gesetz vom 25. Juni 1969 über die Schaffung eines Landesfonds zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 64/1996, geändert wird

Gesetz vom 20. Oktober 1998, mit dem das Gesetz vom 25. Juni 1969 über die Schaffung eines Landesfonds zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 64/1996, geändert wird

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Das Gesetz vom 25. Juni 1969, LGBl. Nr. 164/1969, über die Schaffung eines Landesfonds zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 64/1996, wird wie folgt geändert:

Artikel I

§ 1 lautet:

„§ 1

(1) Das Land Steiermark errichtet zur Förderung der Weiterentwicklung von Wissenschaft und Forschung in Steiermark einen Landesfonds mit der Bezeichnung ,Steiermärkischer Wissenschafts- und Forschungslandesfonds', im folgenden kurz ,Landesfonds' genannt.

(2) Zur Durchführung dieser Aufgabe können Fondsmittel insbesondere gewährt werden zur

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

LandeshauptmannErster Landeshauptmannstellvertreter

KlasnicSchachner-Blazizek