# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Juli 1998, mit der die Verordnung vom 18. September 1995, mit der die Durchführung von Förderungsmaßnahmen der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark und der Steiermärkischen Kammer für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft übertragen wird, geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Juli 1998, mit der die Verordnung vom 18. September 1995, mit der die Durchführung von Förderungsmaßnahmen der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark und der Steiermärkischen Kammer für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft übertragen wird, geändert wird

Auf Grund des § 20 Abs. 2 des Steiermärkischen Landwirtschaftsförderungsgesetzes, LGBl. Nr. 9/1994, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. September 1995, LGBl. Nr. 76, in der Fassung LGBl. Nr. 52/1997, mit der die Durchführung von Förderungsmaßnahmen der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark und der Steiermärkischen Kammer für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft übertragen wird, wird wie folgt geändert:

Im § 3 Abs. 1 wird die Jahreszahl „1998" ersetzt durch „1999".

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic