# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. März 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Edelstauden (politischer Bezirk Feldbach)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. März 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Edelstauden (politischer Bezirk Feldbach)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997 und 1/1999, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Edelstauden wird mit Wirkung vom 1. April 1999 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Von Blau und Rot schrägrechts durch eine silberne Haselstaude von einer beidseits mit fünf Nüssen besetzten Rute geteilt."

§ 2

Die der Gemeinde Edelstauden ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic