# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. April 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Nitscha (politischer Bezirk Weiz)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. April 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Nitscha (politischer Bezirk Weiz)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997 und 1/1999, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Nitscha wird mit Wirkung vom 1. Mai 1999 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Von Rot und Gold schräg geviert, aus den Spalten in verwechselten Farben gegenständig vorwärts zwei Paar Äpfel und Blattzweige, rückwärts zwei Paar Weintrauben und Weinlaub hervorbrechend."

§ 2

Die der Gemeinde Nitscha ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic