# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. April 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Allerheiligen im Mürztal (politischer Bezirk Mürzzuschlag)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. April 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Allerheiligen im Mürztal (politischer Bezirk Mürzzuschlag)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997 und 1/1999, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Mürzzuschlag gelegenen Gemeinde Allerheiligen im Mürztal wird mit Wirkung vom 1. Juni 1999 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In Rot wachsend ein goldenes golden durchbrochenes gotisches Fenster mit einem Maßwerk, oben in Blau, mit den inneren seitlichen Streben und dem zweibögigen unteren Maßwerk mit hängender Lilie in Rot."

§ 2

Die der Gemeinde Allerheiligen im Mürztal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic