# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. April 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Perchau am Sattel (politischer Bezirk Murau)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. April 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Perchau am Sattel (politischer Bezirk Murau)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997 und 1/1999, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde Perchau am Sattel wird mit Wirkung vom 1. Juni 1999 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Ein Schild von Rot und Silber durch einen silbern-roten Pfahl gespalten, diesem aufgelegt ein blau-silberner Pfahl, aus dem bogenförmig befruchtete Birkenzweige wachsen, vorwärts in Blau und Silber, rückwärts in Silber und Blau."

§ 2

Die der Gemeinde Perchau am Sattel ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic