# Landesgesetz vom 9. Februar 1999, mit dem das Gesetz über die Kundmachung und Wiederverlautbarung geändert wird

Landesgesetz vom 9. Februar 1999, mit dem das Gesetz über die Kundmachung und Wiederverlautbarung geändert wird

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Das Gesetz vom 15. Dezember 1998 über die Kundmachung und Wiederverlautbarung (Steiermärkisches Kundmachungs- und Wiederverlautbarungsgesetz), LGBl. Nr. 25/1999, wird wie folgt geändert:

„(2) Durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme ist die Feststellung des authentischen Wortlautes gemäß § 21 a Abs. 3 L-VG kundzumachen."