# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Mai 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Wolfgang-Kienberg (politischer Bezirk Judenburg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Mai 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Wolfgang-Kienberg (politischer Bezirk Judenburg)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997 und 1/1999, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Judenburg gelegenen Gemeinde St. Wolfgang-Kienberg wird mit Wirkung vom 1. Juni 1999 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Über einer grünen Kuppe und drei goldenen Spitzen, die mittlere erhöht, in Rot zwei schräg gekreuzte goldene Zimmermannsbeile, überhöht von einer goldenen Mitra, deren Bänder die Beilholme kreuzen."

§ 2

Die der Gemeinde St. Wolfgang-Kienberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic