# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juni 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sonnhofen (politischer Bezirk Hartberg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juni 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sonnhofen (politischer Bezirk Hartberg)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997 und 1/1999, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinde Sonnhofen wird mit Wirkung vom 25. Juni 1999 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Ein Schild von Blau und Rot im Schildfuß durch eine goldene Strahlensonne geteilt, diese von drei goldenen Nußblättern überhöht."

§ 2

Die der Gemeinde Sonnhofen ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic