# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juni 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde St. Peter-Freienstein (politischer Bezirk Leoben)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juni 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde St. Peter-Freienstein (politischer Bezirk Leoben)

Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997 und 1/1999, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Leoben gelegenen Gemeinde St. Peter-Freienstein wird mit Wirkung vom 1. Juli 1999 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.

§ 2

Über diese Verleihung wird der Gemeinde St. Peter-Freienstein eine Urkunde ausgefertigt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic