# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juni 1999 über die Änderung der Grenzen zwischen der Gemeinde Buch-Geiseldorf und der Gemeinde Sebersdorf (je politischer Bezirk und Gerichtsbezirk Hartberg)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juni 1999 über die Änderung der Grenzen zwischen der Gemeinde Buch-Geiseldorf und der Gemeinde Sebersdorf (je politischer Bezirk und Gerichtsbezirk Hartberg)

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 1/1999, wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk und Gerichtsbezirk Hartberg gelegenen Gemeinde Buch-Geiseldorf und der Gemeinde Sebersdorf haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:

§ 2

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2000 die Genehmigung erteilt.

Landeshauptmann Waltraud Klasnic