# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. September 1999, mit der die Bau-Übertragungsverordnung geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. September 1999, mit der die Bau-Übertragungsverordnung geändert wird

Auf Grund des § 40 Abs. 5 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 82/1999, wird über Antrag der nachstehenden Gemeinden verordnet:

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der für bestimmte Gemeinden die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei auf staatliche Behörden des Landes übertragen wird (Bau-Übertragungsverordnung), LGBl. Nr. 58/1999, wird geändert wie folgt:

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic