# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. September 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Raaba (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. September 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Raaba (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 82/1999, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Raaba wird mit Wirkung vom 1. Jänner 2000 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.

§ 2

Über diese Verleihung wird der Gemeinde Raaba eine Urkunde ausgefertigt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic