# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Oktober 1999, mit der die Verordnung, mit der die Durchführung von Förderungsmaßnahmen der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark und der Steiermärkischen Kammer der Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft übertragen wird, geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Oktober 1999, mit der die Verordnung, mit der die Durchführung von Förderungsmaßnahmen der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark und der Steiermärkischen Kammer der Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft übertragen wird, geändert wird

Auf Grund des § 20 Abs. 2 des Steiermärkischen Landwirtschaftsförderungsgesetzes, LGBl. Nr. 9/1994, wird verordnet:

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der die Durchführung von Förderungsmaßnahmen der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark und der Steiermärkischen Kammer für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft übertragen wird, LGBl. Nr. 76/1995, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 19/1999, wird wie folgt geändert:

„§ 3 a

Inkrafttreten von Novellen

(1) Die Neufassung des § 3 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 52/1997 ist mit 14. August 1997 in Kraft getreten.

(2) Die Neufassung des § 3 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 19/1999 ist mit 24. März 1999 in Kraft getreten.

(3) Die Neufassung des § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 3 a und der Anlagen 1, 2 und 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 104/1999 tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft."

Wirtschaftsgebäude einschließlich technischen Einrichtungen,

Anlagen und Bauten,

wegebauliche Erschließung

–Neu- und Um- und Ausbau oder sonstige Verbesserungen von

landwirtschaftlichen Funktions- und Wirtschaftsräumen im bäuerlichen Wohnhaus und in Wirtschaftsgebäuden, Biomasseheizanlagen –Neu- und Zu-, Um- und Ausbau oder sonstige Verbesserungen von Almgebäuden einschließlich der für die Almbewirtschaftung notwendigen Einrichtungen und Anlagen, Anlagen zur Wasser- und Energieversorgung, Einfriedungen, Schutzeinrichtungen für Almbauten, Zufahrtswege

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic