# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Dezember 1999 über die Ausschreibung der allgemeinen Gemeinderatswahlen 2000 und der Wahl des Ausländerbeirates

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Dezember 1999 über die Ausschreibung der allgemeinen Gemeinderatswahlen 2000 und der Wahl des Ausländerbeirates

Auf Grund der §§ 15, 16 Abs. 1 und 2, 17 Abs. 1 und 38 g der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 82/1999, sowie der §§ 2, 26 und 85 der Gemeindewahlordnung 1960, LGBl. Nr. 6, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 82/1999, wird verordnet:

§ 1

(1) Die allgemeinen Wahlen der Mitglieder des Gemeinderates für die Gemeinden des Landes Steiermark mit Ausnahme der Landeshauptstadt Graz werden ausgeschrieben. Als Wahltag wird Sonntag, der 19. März 2000, festgelegt.

(2) Als Stichtag gilt Freitag, der 31. Dezember 1999.

(3) Gemäß § 26 Abs. 1 Gemeinde-Wahlordnung 1960 wird angeordnet, dass die Erfassung der Wahlberechtigten nicht nach den Bestimmungen der §§ 22 bis 25 der Gemeinde-Wahlordnung 1960 zu erfolgen hat, sondern die Wählerverzeichnisse auf Grund der Wählerevidenz nach dem Wählerevidenzgesetz 1973, BGBl. Nr. 601, zuletzt in der Fassung BGBl. Nr. 505/1994, anzulegen sind.

§ 2

(1) Die Wahlen des Ausländerbeirates für die Gemeinden des Landes Steiermark mit Ausnahme der Landeshauptstadt Graz werden ausgeschrieben. Gemäß § 84 Abs. 5 Gemeindewahlordnung 1960 ist die Wahl des Ausländerbeirates gleichzeitig mit der Gemeinderatswahl und für dieselbe Periode durchzuführen. Als Wahltag wird daher Sonntag, der 19. März 2000, festgelegt.

(2) Als Stichtag gilt Freitag, der 31. Dezember 1999.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic