# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. September 1999 über die Änderung der Grenzen zwischen der Gemeinde Empersdorf (politischer Bezirk Leibnitz und Bezirksgericht Wildon) sowie der Gemeinde Vasoldsberg (politischer Bezirk Graz-Umgebung und Bezirksgericht für Zivilrechtssachen in Graz)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. September 1999 über die Änderung der Grenzen zwischen der Gemeinde Empersdorf (politischer Bezirk Leibnitz und Bezirksgericht Wildon) sowie der Gemeinde Vasoldsberg (politischer Bezirk Graz-Umgebung und Bezirksgericht für Zivilrechtssachen in Graz)

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 1/1999, wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Leibnitz und Bezirksgericht Wildon gelegenen Gemeinde Empersdorf und der im politischen Bezirk Graz-Umgebung und Bezirksgericht für Zivilrechtssachen in Graz gelegenen Gemeinde Vasoldsberg haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:

§ 2

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2000 die Genehmigung erteilt.

§ 3

Inwieweit durch diese Änderung der Gemeindegrenzen die Grenzen der Sprengel des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen in Graz und des Bezirksgerichtes Wildon berührt werden, hat die Bundesregierung gemäß § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925 die Zustimmung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic