# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Dezember 1999 über die Genehmigung der Änderung des Namens der zur Stadtgemeinde Bad Radkersburg (politischer Bezirk Radkersburg) gehörenden Ortschaft „Radkersburg" auf „Bad Radkersburg"

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Dezember 1999 über die Genehmigung der Änderung des Namens der zur Stadtgemeinde Bad Radkersburg (politischer Bezirk Radkersburg) gehörenden Ortschaft „Radkersburg" auf „Bad Radkersburg"

Auf Grund des § 2 Abs. 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 82/1999, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der vom Gemeinderat der im politischen Bezirk Radkersburg gelegenen Stadtgemeinde Bad Radkersburg in der Sitzung vom 16. Oktober 1998 beschlossenen Änderung des Namens des zur genannten Stadtgemeinde gehörenden Ortes von Radkersburg auf „Bad Radkersburg" gemäß § 2 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 82/1999, mit Wirkung vom 1. Jänner 2000 die Genehmigung erteilt.

Landeshauptmann Waltraud Klasnic