# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Mai 2000 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Dobl (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Mai 2000 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Dobl (politischer Bezirk Graz-

Umgebung)

Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 82/1999 wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Dobl wird mit Wirkung vom 1. Juli 2000 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.

§ 2

Über diese Verleihung wird der Gemeinde Dobl eine Urkunde ausgefertigt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic