# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 2000, mit der das Entwicklungsprogramm Mitterndorfer Becken aufgehoben wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 2000, mit der das

Entwicklungsprogramm Mitterndorfer Becken

aufgehoben wird

Auf Grund des § 8 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974, LGBl. Nr. 127/1974, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 59/1995 wird verordnet:

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Februar 1972 über das Entwicklungsprogramm und den Entwicklungsplan für die Gemeinden Mitterndorf im steirischen Salzkammergut, Pichl bei Aussee und Tauplitz (politischer Bezirk Liezen) – Entwicklungsprogramm Mitterndorfer Becken, LGBl. Nr. 25/1972 wird geändert wie folgt:

Nach § 10 wird folgender § 11 eingefügt:

„§ 11

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. April 2000 außer Kraft."

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic