# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Mai 2000 über die Änderung des Namens der Gemeinde "Kainbach" in "Kainbach bei Graz" (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Mai 2000 über die Änderung des Namens der Gemeinde „Kainbach" in „Kainbach bei Graz" (politischer Bezirk Graz-

Umgebung)

Auf Grund des § 2 Abs. 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 82/1999 wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der vom Gemeinderat der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Kainbach in der Sitzung vom 28. Februar 2000 beschlossenen Änderung des Namens der Gemeinde in „Kainbach bei Graz" gemäß § 2 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 in der derzeit geltenden Fassung mit Wirkung vom 1. Juni 2000 die Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic