# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Juli 2000, mit der die Verordnung betreffend den Kostenersatz an Gemeinden und Gemeindeverbände für die Erteilung von Auskünften nach dem Datenschutzgesetz aufgehoben wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Juli 2000, mit der die Verordnung betreffend den Kostenersatz an Gemeinden und Gemeindeverbände für die Erteilung von Auskünften nach dem Daten-

schutzgesetz aufgehoben wird

Auf Grund des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, wird nach Anhörung der Datenschutzkommission und des Datenschutzrates verordnet:

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung betreffend den Kostenersatz an Gemeinden und Gemeindeverbände für die Erteilung von Auskünften nach dem Datenschutzgesetz, LGBl. Nr. 31/1980, wird geändert wie folgt:

Nach § 9 wird folgender § 10 angefügt:

„§ 10

Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2000 außer Kraft."

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic