# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. September 2000 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Frauenberg (politischer Bezirk Bruck an der Mur)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. September 2000 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Frauenberg (politischer Bezirk Bruck an der Mur)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115 in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997, 1/1999 und 82/1999 wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Bruck an der Mur gelegenen Gemeinde Frauenberg wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2000 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In blauem mit sieben goldenen Lilien bestreuten Schild auf goldenem Hügel ein adorierender goldener Rehbock unter einem goldenen Schildhaupt mit gold konturierten blauen rautenförmigen gotischen Gewölberippen."

§ 2

Die der Gemeinde Frauenberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic