# Gesetz vom 4. Juli 2000, mit dem das Steiermärkische Anzeigenabgabegesetz 1980 geändert wird.

Gesetz vom 4. Juli 2000, mit dem das Steiermärkische Anzeigenabgabegesetz 1980 geändert

wird

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Das Steiermärkische Anzeigenabgabegesetz 1980, LGBl. Nr. 56/1980, wird geändert wie folgt:

Nach § 11 werden folgende §§ 12 und 13 angefügt:

„§ 12

Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Mai 2000 außer Kraft.

§ 13

Übergangsbestimmung

Für bis zum 31. Mai 2000 erschienene Anzeigen gilt dieses Gesetz

weiterhin."

KlasnicRessel

LandeshauptmannLandesrat