# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. November 2000 über die Aufhebung eines Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Graz.

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. November 2000 über die

Aufhebung eines Flächenwidmungsplanes der

Gemeinde Graz

Gemäß Artikel 139 Abs. 5 B-VG und § 60 Abs. 2 VfGG 1953, BGBl. Nr. 85, wird

kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 30. September 2000, V 50/00-10, zu Recht erkannt:

Die Verordnung der Gemeinde Graz, rechtswirksam seit 18. Dezember 1992, 2.0 Flächenwidmungsplan, soweit damit für das Grundstück Nr. 183/3, KG. Waltendorf, die Nutzungsart „reines Wohngebiet" festgelegt ist, wird gemäß Artikel 139 Abs. 1 B-VG als gesetzwidrig aufgehoben.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic