# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Jänner 2001, mit der die Verordnung über den Anstaltsanteil an den Arztgebühren und die Aufteilung der Arztgebühren zwischen dem Land und dem Rechtsträger der Steiermärkischen Landeskrankenanstalten geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Jänner 2001, mit der die Verordnung über den Anstaltsanteil an den Arztgebühren und die Aufteilung der Arztgebühren zwischen dem Land und dem Rechtsträger der Steiermärkischen Landeskrankenanstalten

geändert wird

Auf Grund der §§ 36 und 37b des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes

1999 – KALG, LGBl. Nr. 66/

1999, wird verordnet:

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. März 1999, LGBl. Nr. 29/1999, über den Anstaltsanteil an den Arztgebühren und die Aufteilung der Arztgebühren zwischen dem Land und dem Rechtsträger der Steiermärkischen Landeskrankenanstalten wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 2 lautet:

"(2) Der Anstaltsanteil an den Arztgebühren der Sonderklasse beträgt jeweils 19 % an allen Organisationseinheiten der Landeskrankenanstalten."

2. Dem § 3 wird folgender Abs. 3 angefügt:

"(3) Die Änderung des § 1 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 6/2001 tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft."

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic