# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Februar 2001 über die Änderung der Grenzen zwischen der Gemeinde Eichberg-Trautenburg sowie der Marktgemeinde Großklein (je politischer Bezirk und Gerichtsbezirk Leibnitz)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Februar 2001 über die Änderung der Grenzen zwischen der Gemeinde Eichberg-Trautenburg sowie der Marktgemeinde Großklein (je politischer Bezirk und Gerichts-

bezirk Leibnitz)

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 82/1999, wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk und Gerichtsbezirk Leibnitz gelegenen Gemeinde Eichberg-Trautenburg und der Marktgemeinde Großklein haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:

§ 2

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2002 die Genehmigung erteilt.

Landeshauptmann Waltraud Klasnic