# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. März 2001, mit der die Verordnung über die Einführung von Wildplomben und Abschussmeldekarten 1995 geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. März 2001, mit der die Verordnung über die Einführung von Wildplomben und Abschussmeldekarten 1995 geändert wird

Auf Grund des § 55 Abs. 8 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl. Nr. 23, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 58/2000, wird verordnet:

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. März 1995 über die Einführung von Wildplomben und Abschussmeldekarten wird wie folgt geändert:

"(3) Die Neufassung der im § 2 Abs. 2 genannten Anlage (Abschussmeldekarte) durch die Novelle LGBl. Nr. 14/2001 tritt mit 1. April 2001 in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic