# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. März 2001 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Buch-Geiseldorf (politischer Bezirk Hartberg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. März 2001 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Buch-Geiseldorf (politischer

Bezirk Hartberg)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997, 1/1999 und 82/1999 wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinde Buch-Geiseldorf wird mit Wirkung vom 1. April 2001 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

"In rotem Schild kreuzförmig aus gemeinsamem Ursprung wachsend vier goldene Buchenblätter."

§ 2

Die der Gemeinde Buch-Geiseldorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic