# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Juni 2001, mit der die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Juni 2001, mit der die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird

Auf Grund des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993, LGBl. Nr. 25/193, in der Fassung LGBl. Nr. 38/1994, 11/1996, 61/1997, 25/1998, 75/1998 und 12/2000 wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der in Durchführung des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993 nähere Bestimmungen zu diesem Gesetz erlassen werden (Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993), LGBl. Nr. 26/1993, in der Fassung LGBl. Nr. 48/1994, 39/1995, 93/1995, 41/1996, 80/1997, 85/1998, 70/1999, 94/1999, 18/2000 und 9/2001 wird wie folgt geändert:

Artikel II

Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten

(1 ) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2001 in Kraft.

(2) Der bisherige Zuschlag gemäß § 8 Abs. 3 lit. e kann für Ansuchlen, die bis 30. September 2001 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung eingereicht werden, gewährt werden.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic