# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Juli 2001, mit der die Bau-Übertragungsverordnung geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Juli 2001, mit der die Bau-Über-

tragungsverordnung geändert wird

Auf Grund des § 40 Abs. 5 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 82/1999, wird über Antrag der nachstehenden Gemeinden verordnet:

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der für bestimmte Gemeinden die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei auf staatliche Behörden des Landes übertragen wird (Bau-Übertragungsverordnung), LGBl. Nr. 58/1999 in der Fassung LGBl. Nr. 88/1999 und 20/2000, wird wie folgt geändert:

„(3) Die Neufassung (durch die Novelle LGBl. Nr. 43/2001) des § 1 Abs. 1 lit. A Z. 17 und 18 sowie B Z. 29 tritt mit 1. August 2001, § 1 Abs. 1 lit. C mit 1. September 2001 in Kraft."

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic