# Kundmachung des Landeshauptmannes der Steiermark vom 31. Juli 2001 über die Berichtigung von Fehlern

Kundmachung des Landeshauptmannes der Steiermark

vom 31. Juli 2001 über die Berichtigung von Fehlern

Auf Grund des § 10 Steiermärkisches Kundmachungsgesetz, LGBl. Nr. 25/1999 in der Fassung LGBl. Nr. 49/1999, wird das Stück 16 des Landesgesetzblattes 2001, ausgegeben und versendet am 24. Juli 2001, wie folgt berichtigt:

Die Nummerierung der Rechtsvorschriften hat statt „40" bis „45" richtig „41" bis „46" zu lauten, also:

Soweit im Text der im Stück 16 verlautbarten Vorschriften die Landesgesetzblatt-Nummern 40/2001 bis 45/2001 zitiert werden, werden diese Zitate entsprechend der neuen Nummerierung richtiggestellt. Landeshauptmann Waltraud Klasnic

Hinweis: Weder der Nummerierungsfehler im Stück 16/2001 noch diese Berichtigung haben auf den Inkrafttretungstermin und die Gültigkeit der betroffenen Rechtsvorschriften irgendeine Auswirkung.