# Gesetz vom 20. März 2001, mit dem das Gesetz, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft in der Steiermark geregelt wird (Steiermärkisches Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz 1999 - Stmk. ElWOG 1999), LGBl. Nr. 32/2000, geändert wird

Gesetz vom 20. März 2001, mit dem das Gesetz, mit dem die Organisation auf dem Gebiet

der Elektrizitätswirtschaft in der Steiermark

geregelt wird (Steiermärkisches Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz 1999 – Stmk. ElWOG 1999), LGBl. Nr. 32/2000,

geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Das Gesetz, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft in Steiermark geregelt wird (Steiermärkisches Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz 1999 – Stmk. ElWOG 1999), LGBl. Nr. 32/2000, wird geändert wie folgt:

1. § 31 Abs. 1 lautet:

"(1) Betreiber von Verteilernetzen haben vom 1. März 2000 bis einschließlich 31. Dezember 2001 die für die Abgabe an Endverbraucher erforderliche elektrische Energie aus im jeweiligen Versorgungsgebiet liegenden Kleinwasserkraftanlagen mit einer Engpassleistung von nicht mehr als 3 MW abzunehmen."

2. Das Gesetz tritt am 1. März 2001 in Kraft.

Landeshauptmann2. Landeshauptmannstellvertreter

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