# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10.September 2001 über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Dienststellen der Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Steiermark

# (Celex-Nr.: 390L0679, 393L0088, 395L0030, 397L0059, 397L0065)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. September 2001 über die

Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Dienststellen der Gemeinden und

Gemeindeverbände im Land Steiermark

Auf Grund des § 61 des Steiermärkischen Bedienstetenschutzgesetzes 2000, LGBl. Nr. 24, wird verordnet:

Artikel I

Schutz der Bediensteten gegen Gefährdung

durch biologische Arbeitsstoffe

§ 1

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, LGBl. Nr. 43/2001 findet für Bedienstete in Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Steiermark in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

Artikel II

Inkrafttreten

Artikel I tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist

der 1. Oktober 2001, in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic