# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. September 2001 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Frohnleiten (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. September 2001 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Frohnleiten (politischer Bezirk Graz-

Umgebung)

Auf Grund des § 3 Abs. 1 und 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 82/1999, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Marktgemeinde Frohnleiten wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2001 das Recht zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" verliehen.

§ 2

Über diese Verleihung wird der Marktgemeinde Frohnleiten eine Urkunde

ausgefertigt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic