# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. September 2001 über die Änderung des Namens der Gemeinde "Blumau in Steiermark" in "Bad Blumau" (politischer Bezirk Fürstenfeld)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. September 2001 über die Änderung des Namens der Gemeinde "Blumau in Steiermark" in "Bad Blumau" (politischer

Bezirk Fürstenfeld)

Auf Grund des § 2 Abs. 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 82/1999, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der vom Gemeinderat der im politischen Bezirk Fürstenfeld gelegenen Gemeinde Blumau in Steiermark in der Sitzung vom 12. September 2001 beschlossenen Änderung des Namens der Gemeinde in "Bad Blumau" und ebenso des Namens der gleichnamigen Ortschaft ebenfalls in "Bad Blumau" gemäß § 2 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, in der derzeit geltenden Fassung, mit Wirkung vom 1. Oktober 2001 die Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic