# Landesgesetz vom 3. Juli 2001, mit dem das Steiermärkische Gemeindeverbandsorganisationsgesetz (GVOG) geändert wird

Landesgesetz vom 3. Juli 2001, mit dem das Steiermärkische Gemeindeverbandsorgani-

sationsgesetz (GVOG) geändert wird

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Das Gesetz vom 1. Juli 1997 über das Steiermärkische Gemeindeverbandsorganisationsgesetz (GVOG), zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 13/1999, wird wie folgt geändert:

1. § 7 Abs.1 lautet:

"(1) Die Verbandsversammlung muss aus Vertretern jeder verbandsangehörigen Gemeinde bestehen, die der jeweilige Gemeinderat nach dem Verhältnis der im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien zu wählen hat. Für jeden Vertreter ist ein Ersatzmitglied zu wählen. Die Vertreter der Gemeinden sowie die Vertreter der Wahlparteien mit beratender Stimme und deren Ersatzmitglieder müssen entweder Bürgermeister, Mitglied des Stadtsenates oder des Gemeinderates der jeweiligen Gemeinde sein. Der jeweilige Gemeinderat kann seine Vertreter jederzeit durch andere ersetzen."

2. § 13 Abs. 1 lautet:

"(1) Die Verbandsversammlung muss aus Vertretern jeder verbandsangehörigen Gemeinde bestehen, die der jeweilige Gemeinderat nach dem Verhältnis der im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien zu wählen hat. Für jeden Vertreter ist ein Ersatzmitglied zu wählen. Die Vertreter der Gemeinden sowie die Vertreter der Wahlparteien mit beratender Stimme und deren Ersatzmitglieder müssen entweder Bürgermeister, Mitglied des Stadtsenates oder des Gemeinderates der jeweiligen Gemeinde sein. Der jeweilige Gemeinderat kann seine Vertreter jederzeit durch andere ersetzen."

3. Nach § 27 wird folgender § 28 angefügt:

"§ 28

Inkrafttreten von Novellen

(1) Der Entfall der §§ 10 und 16 sowie die Neufassung des § 21a ist durch die Novelle 13/1999 am 1. Jänner 1999 in Kraft getreten.

(2) Die Neufassung der §§ 7 und 13 durch die Novelle LGBl. Nr. 65/2001 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. November 2001, in Kraft."

Landeshauptmann1. Landeshauptmannstellvertreter

KlasnicSchachner-Blazizek