# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. November 2001, mit der die Verordnung über die Vermögensberatung und Haushaltsführung der Tourismusverbände geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. November 2001, mit der die Verordnung über die Vermögensgebarung und Haushaltsführung der Tourismusverbände

geändert wird

Auf Grund des § 22 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 68/2001, wird verordnet:

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Vermögensgebarung und Haushaltsführung der Tourismusverbände, LGBl. Nr. 30/1993 wird geändert wie folgt: