# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Jänner 2002 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Marhof (politischer Bezirk Deutschlandsberg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Jänner 2002 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Marhof

(politischer Bezirk Deutschlandsberg)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997, 1/1999, 82/

1999 und 62/2001 wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Gemeinde Marhof wird mit Wirkung vom 1. Februar 2002 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

"Über blauem, silbern geflutetem Schildfuß in Rot ein grüner, silbern bordierter und unten abgetreppter Sparren, aus dessen Giebel zwei silberne Rosen

wachsen."

§ 2

Die der Gemeinde Marhof ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic