# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. März 2002, mit der die Bau-Übertragungsverordnung geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. März 2002, mit der die Bau-

Übertragungsverordnung geändert wird

Auf Grund des § 40 Abs. 5 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 62/2001, wird verordnet:

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der für bestimmte Gemeinden die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei auf staatliche Behörden des Landes übertragen wird (Bau-Übertragungsverordnung), LGBl. Nr. 58/1999 in der Fassung LGBl. Nr. 88/1999, 20/2000 und 43/2001 wird wie folgt geändert:

"(4) Die Neufassung des § 1 Abs. 1 lit. a Z. 19 und 20 durch die Novelle LGBl. Nr. 36/2002 tritt mit 1. April 2002 in Kraft."

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic