# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Februar 2002, mit welcher die Flächenwidmungsplanänderung 2.11 der Marktgemeinde Feldkirchen teilweise behoben wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Februar 2002, mit welcher

die Flächenwidmungsplanänderung 2.11 der Marktgemeinde Feldkirchen

teilweise behoben

wird

Auf Grund des § 100 Abs. 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, in der letzten Fassung LGBl. Nr. 27/1997, in Verbindung mit den §§ 27 und 28 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974, LGBl. Nr. 127, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 64/2000, wird verordnet:

Artikel I

Die Flächenwidmungsplanänderung 2.11 der Marktgemeinde Feldkirchen, beschlossen vom Gemeinderat am 30. Mai 2001, rechtswirksam durch Anschlag an der Amtstafel seit 16. Juni 2001, wird wie folgt geändert:

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30. Mai 2002, in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Waltraud Klasnic