# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Juni 2002 über die Änderung der Grenzen zwischen der Stadtgemeinde Knittelfeld und der Marktgemeinde Spielberg (je politischer Bezirk Knittelfeld)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Juni 2002 über die Änderung der Grenzen zwischen der Stadtgemeinde

Knittelfeld und der Marktgemeinde Spielberg

(je politischer Bezirk Knittelfeld).

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 Steiermärkische

Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 62/2001, wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk und Gerichtsbezirk Knittelfeld gelegenen Stadtgemeinde Knittelfeld und der Marktgemeinde Spielberg haben auf Grund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen: