# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Juni 2002, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Juni 2002, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskranken-

anstalten geändert wird

Gemäß § 38 Abs. 3 in Verbindung mit den §§ 28 Abs. 3 und 4, 36 Abs. 1 und 37 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 1999 – KALG, LGBl. Nr. 66/ 1999 wird verordnet:

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 2001, LGBl. Nr. 101/

2001 über die Festsetzung der Sondergebühren in

der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten wird wie folgt geändert:

„GRUPPE VIa ............................ EUR 335,80

GRUPPE VIb .............................. EUR 440,–" ersetzt.

2.Im Anhang A „Operative Eingriffe" ist in

„GRUPPE V Intensivtherapie (nur einmal pro Fall) Pos. Nr. 42a" der Begriff:

Die Änderungen des § 5 und des Anhanges A durch die Novelle LGBl. Nr. 65/2002 treten am 1. Jänner 2002 in Kraft."

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic