# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Juni 2002 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Berghausen (politicher Bezirk Leibnitz)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Juni 2002 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Berg-

hausen (politischer Bezirk Leibnitz)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997, 1/1999, 82/1999 und 62/2001 wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Gemeinde Berghausen wird mit Wirkung vom 1. September 2002 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Von Rot und Grün durch einen erniedrigten silbernen Dreibergbalken geteilt, aus diesem oben in Form eines Lebensbaumes eine silberne Weinrebe von drei Trauben und vier Blättern wachsend mit zwei äußeren grünen in den Balken reichenden Weinblättern; aus dem Schildfuß wächst ein silbernes Schaumkraut."

§ 2

Die der Gemeinde Berghausen ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic