# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Juli 2002, mit der die Verordnung betreffend Richtlinien für die Durchführung der Förderungen von Maßnahmen der Abwasserentsorgung geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Juli 2002, mit der die Verordnung betreffend Richtlinien für die Durchführung der Förderungen von Maßnahmen der

Abwasserentsorgung geändert wird

Auf Grund des § 7a Abs. 2 des Kanalgesetzes 1988, LGBl. Nr. 79/1988, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 82/1998, wird verordnet:

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der Richtlinien für die Durchführung der Förderungen von Maßnahmen der Abwasserentsorgung erlassen werden, LGBl. Nr. 50/2002, wird geändert wie folgt:

„§ 3

Inkrafttreten von Novellen

Die Änderungen der Punkte 6 lit. b und 6 lit. c im Anhang durch die Novelle

LGBl. Nr. 74/2002 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 25. Juli 2002, in Kraft."

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic