# Gesetz vom 16. April 2002, mit dem das Steiermärkische Grundverkehrsgesetz geändert wird

Gesetz vom 16. April 2002, mit dem das Steiermärkische Grundverkehrsgesetz geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Das Steiermärkische Grundverkehrsgesetz, LGBl. Nr. 134/1993, in der Fassung LGBl. Nr. 14/2000, wird wie folgt geändert:

„(1) Grundverkehrsbehörden erster Instanz sind die Grundverkehrsbezirkskommissionen. Sie sind für jeden Gerichtsbezirk einzurichten. Grundverkehrsbehörde zweiter Instanz ist die Grundverkehrslandeskommission."

3. Dem § 60 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Die Neufassung des § 14 und § 45 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 75/2002 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 1. August 2002, in Kraft.

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