# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 2002 über die Änderung der Grenzen zwischen den Gemeinden St. Veit am Vogau, politischer Bezirk Leibnitz sowie Weinburg am Saßbach und Murfeld, je politischer Bezirk Radkersburg und Gerichtsbezirk Radkersburg

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 2002 über die Änderung der Grenzen zwischen den Gemeinden St. Veit am Vogau, politischer Bezirk Leibnitz und Gerichtsbezirk Leibnitz sowie Weinburg am Saßbach und Murfeld, je politischer Bezirk

Radkersburg und Gerichtsbezirk Radkersburg

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 62/2001, wird kundgemacht.

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk und Gerichtsbezirk Leibnitz gelegenen Gemeinden St. Veit am Vogau, Weinburg am Saßbach und Murfeld haben auf Grund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen: