# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juni 2002 über die Änderung der Grenzen des Landschafsschutzgebietes "Dachstein-Salzkammergut" (LSG. Nr. 14a), LGBl. Nr. 48/1997

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juni 2002 über die Änderung der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes „Dachstein-Salzkammergut" (LSG. Nr. 14a),

LGBl. Nr. 49/1997

Auf Grund des § 18 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65/1976, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 35/2000, wird verordnet:

§ 1

Das Landschaftsschutzgebiet Nr. 14a („Dachstein-Salzkammergut"), LGBl. Nr. 49/1997, wird für die in der planlichen Darstellung ersichtlichen Bereiche aufgehoben, da die für die Erlassung maßgebend gewesenen Voraussetzungen in diesen Bereichen weggefallen sind.

§ 2

(1) Die aus dem Landschaftsschutz herausgenommenen Gebiete sind in der Anlage dargestellt, die einen Bestandteil dieser Verordnung bildet.

(2) Die Anlagen liegen während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf: