# Gesetz vom 11. Juni 2002, mit dem das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 1974 geändert wird

Gesetz vom 11. Juni 2002, mit dem das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 1974 geändert

wird

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 1974, LGBl. Nr. 127/1974, zuletzt in

der Fassung LGBl. Nr. 7/2002, wird geändert wie folgt:

1. § 23 Abs. 13 lautet:

„(13)Die Landesregierung hat durch Verordnung für Baugebiete gemäß Abs. 5 entsprechend ihrem Gebietscharakter für die Bebauungsdichte Mindest- und Höchstwerte sowie die Voraussetzungen für die Überschreitung der Höchstwerte bzw. Unterschreitung der Mindestwerte festzulegen. Die Überschreitung kann hiebei in einem Bebauungsplan festgesetzt werden. Bei nicht gegebener Erforderlichkeit eines Bebauungsplanes kann die Überschreitung im Baubewilligungsverfahren festgesetzt werden, wenn dies aus städtebaulichen Gründen tunlich und im Sinne des Schutzes des Ortsbildes (§ 43 Abs. 2 Z. 7 Steiermärkisches Baugesetz) zweckmäßig ist."

Artikel II

Artikel I tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag, das ist der 1. Oktober 2002, in Kraft.

Landeshauptmann2. Landeshauptmannstellvertreter

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