# Gesetz vom 19. November 2002, mit dem das Steiermärkische Buschenschankgesetz 1979 geändert wird

Gesetz vom 19. November 2002, mit dem das Steiermärkische Buschenschankgesetz 1979 geändert wird

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Das Gesetz vom 14. März 1979 über den Ausschank von selbst erzeugtem Wein und Obstwein in Buschenschenken (Steiermärkisches Buschenschankgesetz 1979), LGBl. Nr. 42/1979, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 47/2001, wird wie folgt geändert:

„(4) Die Neufassung des § 1 Abs. 1 erster und dritter Satz durch die Novelle LGBl. Nr. 11/2003 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. März 2003, in Kraft."

LandeshauptmannLandesrat

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