# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Februar 2003 über die Änderung des Namens der Gemeinde „Weng bei Admont" in „Weng im Gesäuse" (polit. Bezirk Liezen)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Februar 2003 über die Änderung des Namens der Gemeinde „Weng bei Admont" in „Weng im Gesäuse" (polit. Bezirk Liezen)

Auf Grund des § 2 Abs. 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 57/2002, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der vom Gemeinderat der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde „Weng bei Admont" in der Sitzung vom 5. November 2002 beschlossenen Änderung des Namens der Gemeinde in „Weng im Gesäuse" gemäß § 2 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, in der derzeit geltenden Fassung, mit Wirkung vom 1. April 2003 die Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic